Leistungsspektrum

Früherkennung

In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Früherkennungsuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die zweihändige Tastuntersuchung; Blutdruckkontrolle
  • Von Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
  • ab dem 35. Geburtstag wird zusätzlich zur Abstrichentnahme vom Muttermund für die Zelluntersuchung auch nach dem HPV-Virus gesucht.
  • Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs durchgeführt.
  • Ab dem 50. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening empfohlen.